AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ausbau Schmidt Holzbau
Stand: 11.07.25
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Ausbau Schmidt Holzbau, Inhaber: [Dein Name], (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
2.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
3. Leistungsumfang / Mitwirkungspflicht
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig und auf eigene Kosten zu schaffen (z. B. Baufreiheit, Stromversorgung, Zugang, Genehmigungen).
3.3 Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten. In diesem Fall verlängert sich die Ausführungsfrist angemessen.
4. Preise / Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Zusatzleistungen, Änderungen oder Nachträge werden gesondert abgerechnet.
4.2 Die angegebenen Preise verstehen sich brutto (inkl. gesetzlicher MwSt.), sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.3 Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) sowie eine pauschale Mahngebühr zu berechnen.
4.5 Bei größeren Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen nach Baufortschritt zu verlangen.
5. Termine / Ausführungsfristen
5.1 Leistungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als Fixtermine bestätigt.
5.2 Verzögert sich die Ausführung durch höhere Gewalt, Krankheit, Lieferengpässe, Wetter, behördliche Anordnungen oder durch nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände, verlängert sich die Frist entsprechend.
5.3 Schadensersatzansprüche wegen Terminüberschreitungen sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
6. Abnahme
6.1 Der Auftraggeber ist zur Abnahme der erbrachten Leistungen verpflichtet.
6.2 Erfolgt trotz Fertigstellung keine Abnahme binnen 7 Werktagen oder wird die Leistung in Gebrauch genommen, gilt sie als abgenommen.
6.3 Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu verlangen.
8. Gewährleistung
8.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen:
-
5 Jahre bei Werkleistungen an Bauwerken (§ 634a BGB)
-
2 Jahre bei beweglichen Sachen
8.2 Mängel müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden.
8.3 Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Ein Rücktritt oder Minderung ist erst zulässig, wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind.
8.4 Gewährleistungsansprüche entfallen bei unsachgemäßer Nutzung, mangelnder Wartung oder eigenmächtigen Änderungen durch den Auftraggeber.
9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden.
9.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
9.4 Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Auftragssumme begrenzt.
10. Rücktritt / Kündigung durch den Auftraggeber
10.1 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Fertigstellung, steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu (§ 648 BGB).
10.2 Bereits erbrachte Leistungen und bestellte Materialien sind voll zu vergüten.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Details entnimmst du der Datenschutzerklärung auf unserer Website.