Rückerstattungsrichtlinien
Stand: 11.07.25
1. Allgemeiner Ausschluss des Widerrufsrechts bei Sonderanfertigungen
Gemäß §â€¯312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei individuell angefertigten oder auf Kundenwunsch angepassten Produkten oder Leistungen. Dies gilt insbesondere für:
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Maßgefertigte Möbel oder Einbauten
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Individuelle Zuschnitte oder Farb-/Materialkombinationen
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Sonderanfertigungen nach Kundenzeichnung oder -auswahl
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Planung und Konzeption nach Kundenwunsch
Eine Rückgabe oder Rückerstattung ist in diesen Fällen grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Rücktritt durch den Kunden vor Auftragsbeginn
Erfolgt ein Rücktritt des Kunden nach Auftragserteilung, aber vor Beginn der Arbeiten, behalten wir uns vor, folgende pauschale Stornokosten zu berechnen:
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bis 30 Kalendertage vor Ausführung: 20 % der Bruttoauftragssumme
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bis 14 Kalendertage vor Ausführung: 40 % der Bruttoauftragssumme
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weniger als 7 Kalendertage vor Ausführung: 70 % der Bruttoauftragssumme
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ab dem Tag des geplanten Beginns oder bei Nichtabnahme: 90–100 %
Bereits erbrachte Leistungen (z. B. Aufmaß, Planung, Materialbeschaffung) sind zusätzlich voll zu vergüten.
3. Rücktritt oder Kündigung während der Ausführung
Wird ein Vertrag nach Beginn der Leistungserbringung vom Kunden widerrufen, gekündigt oder ohne wichtigen Grund beendet (§â€¯648 BGB), gilt:
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Die vollständige Vergütung für bis dahin erbrachte Leistungen ist fällig.
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Zusätzlich berechnen wir eine pauschale Entschädigung für entgangenen Gewinn in Höhe von 30 % der noch nicht ausgeführten Restleistung, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
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Bereits bestelltes oder verarbeitetes Material wird voll in Rechnung gestellt.
4. Rückerstattung bei berechtigten Mängeln
Bei nachgewiesenen Mängeln gilt:
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Der Auftragnehmer hat ein vorrangiges Recht auf Nachbesserung.
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Erst wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, besteht das Recht auf Minderung oder Rücktritt.
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Eine Rückerstattung erfolgt ausschließlich für den mangelhaften Teil der Leistung, nicht für Gesamtaufträge, und nur bei objektivem wirtschaftlichen Totalschaden.
5. Rückerstattungen bei Vorauszahlungen
Vorauszahlungen werden nicht zurückerstattet, sofern bereits:
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Materialien bestellt wurden
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Planungs- oder Konstruktionsarbeiten begonnen wurden
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Termine blockiert oder Leistungen vorbereitet wurden
In allen anderen Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 % der Anzahlungssumme einbehalten.
6. Fristen für Rückerstattungen (wenn zulässig)
Sofern im Einzelfall eine Rückerstattung gewährt wird, erfolgt diese innerhalb von 14 Werktagen ab schriftlicher Bestätigung und nach Rückgabe der Ware oder vollständiger Klärung des Anspruchs. Eine Rückzahlung erfolgt ausschließlich auf dem ursprünglichen Zahlungsweg.
7. Hinweis auf gesetzliche Rechte
Diese Rückerstattungsrichtlinie lässt zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte unberührt. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mindestrechte.
